CAT-SEP’s: Kein gleiches Recht für alle!

18. März 2016

Die  nationalkatalanistischen CAT-SEP’s haben das scheindemokratische  „Recht zur Entscheidung“, das sie ständig einfordern, NICHT in ihren Verfassungsentwurf geschrieben!

Barcelona, Tarragona und das Valle de Aran würden wohl oder übel im hypothetischen Separatistenstaat Catalunya verbleiben müssen, denn die Väter der neuen, freien, ach-so-demokratischen Verfassung von CATA-DISNEY, legten keinerlei Wert auf die Ausübung des „Rechtes-zur-Entscheidung“ von Minderheiten des künftigen neuen Staates.

Bei einem Referendum über den Verbleib von Teilen des neuen Staates dürften folglich ALLE Katalanen darüber abstimmen und nicht nur die Abtrünnigen! Ausserdem bedürfe es einer 3/5- oder 60% Mehrheit (genau wie heute in Madrid!) und eines vorherigen Referendums ALLER Katalanen um das „Staatsgebiet“ Catalunyas zu verändern, hört, hört!

Im aktuellen Falle der CAT-SEP’s und Spaniens lehnen die Separatisten also als undemokratisch ab, was sie gerade selbst in ihre neue Wunschverfassung schreiben!

Im gerne und häufig von den CAT-SEP’s zitierten Beispiel Kanadas und der Provinz Quebec hatten die Kanadier hingegen klar und eindeutig „Nägel mit Köpfen gemacht“! Wenn Kanada teilbar sei, dann gelte dies auch für die untergeordnete Provinz Quebec. Das Ergebnis ist bekannt. Quebec ist weiter ein Teil Kanadas…


Nationalkatalanistische Utopien: Der Neue ist ganz der Alte!

11. Januar 2016

Carles Puigdemont (klingt irgendwie wie „Putschdämon“?) hat sofort die alten Platte aufgelegt. Er will SOFORT einen Konstituierungsprozess in Gang setzen. Dazu sei er moralisch berechtigt, denn die 48% für die Unabhängigkeit am 27-S seien mehr als die 52% gegen die Unabhängigkeit, denn die 48% seien eine „riesige, soziale Mehrheit“, was immer dies auch bedeuten soll? Die 52% seien wohl eine eingewanderte Minderheit von Wirtschaftsflüchtlingen von der man Katalonien befreien müsse, wie er zu einem früheren Zeitpunkt einmal schwadronierte.

Zu allererst will er eine eigene Steuerbehörde, ein eigenes Finanzamt, denn hat der von Madrid unterdrückte CDC-Funktionär erst einmal seine eigene Hand am Geldfluß geht es ihm schon sehr viel besser!

Dann will er eine eigene katalanische Nationalbank. Der internationale Finanzmarkt leiht den hoch verschuldeten, zum Schrottwert abgestuften Katalanen, schon lange kein Geld mehr. Frisches Geld bekommen sie derzeit auschließlich von Madrid und die perversen spanischen Unterdrücker wollen diese Gelder neuerdings nur zielgerichtet für konkrete Rechnungen und Projekte fließen lassen! Dabei ist die phantasievolle Umwidmung von Verwendungen von Haushaltsetats für nicht vorgesehene Zwecke doch die höchste Stufe der katalanischen Unabhängigkeit.

Ob sie den Euro behalten, das steht noch nicht fest. Vielleicht bringen sie auch eine eigene, an den Euro gekoppelte Währung, nennen wir sie der Einfachheit halber hier einmal den „Pedo Catalan“, kurz PC genannt heraus?

Dann muss natürlich ein katalanischer Weltaußenminister her, ganz egal ob Artur Mas, Pep Guardiola oder dessen Schwester!

Ein eigenes Land, ein unabhängiger Staat braucht natürlich Grenzen und zwar kontrollierte Grenzen und nicht so ein „Schengen-Scheiss“, bei dem täglich unkontrollierte Horden von Spaniern nach CATADISNEY einfallen!

Dann kommt der teuflische Teil der Sofortmaßnahmen: Er ist der Unterstützung der CUP zu verdanken und diese, sowie die ärmeren Schichten der Katalanen sollen damit veräppelt werden und zugleich der Volkssport des katalanischen Victimismus befriedigt werden.

Dieser Plan geht so:
Puigdemont und seine Nationalkatalanisten verkünden die sofortige Verteilung von einer Milliarde Euro, die sich natürlich nicht haben, für den Kampf gegen die Armut (die zu nicht geringem Teil seinem Vorgänger Artur Mas und dessen neoliberalen Kürzungen zu verdanken ist!).  Dazu gibt es eine Mindestrente und ein Recht auf Wohnung. Das sind altbekannte CUP-Forderungen, mit denen die CDC natürlich nichts am Hut hat. Braucht sie auch nicht, denn mit der Verkündung dieser Wohltaten ist es dann getan. Madrid wird dafür nicht bezahlen. Die Nationalkatalanisten, die üblichen Opfer, werden empört aufschreien und das war’s dann auch schon wieder. Man hat progressiv, fortschrittlich, sozial gehandelt und Madrid hat rückständig, altmodisch, asozial verhindert, eine sich selbst erfüllende Prophezeiung, wie man sie bei den CAT-SEP’s liebt!

Puigdemont: Ohne diese Sofortmaßnahmen sind wir keine Nation, sondern nur eine Resig-Nation, ha, ha, ha.

Das Wort „Spanien“ kam übrigens in seiner Antrittsrede nicht vor. Natürlich auch nicht das Wort „ungehorsam“ oder „Rechtsbruch“ oder „Rechtsmissbrauch“.

Natürlich erwähnte Puigdemont mit keiner Silbe die grassierende Korruption in seiner CDC, deren Mafia-Clan Pujol, deren beschlagnahmte Parteizentrale oder gar 3%, 5%, 10% oder gar 20% Provisionen für öffentliche Aufträge, eine der Hauptursachen der katalanischen 70 Milliarden Euro Verschuldung, ihren Anteil an der spanischen Staatsverschuldung noch nicht mitgerechnet, sonst lägen die Katalanen bei etwa 150 Milliarden Euro Schulden bei einem BIP von 200 Milliarden Euro!

Der alte Artur Mas brachte es präzise auf den Punkt und erklärte gleichzeitig auf frappierende Weise sein Demokratieverständnis:

„Was wir an den Wahlurnen des 27-S nicht bekamen, das holten wir uns in den Hinterzimmern (bei den Verhandlungen mit der CUP)!

Was ist nun die aktuelle Lage in der Auseinandersetzung mit Spanien?
Die Katalanen haben eine CAT-SEP-Autonomie-Regierung, mit voraussichtlich stabilen Mehrheitsverhältnissen, Dank der Unterwerfung der CUP unter die CDC an diesem Wochenende. Sie haben einen Zeitplan von 18 Monaten zur Unabhängigkeit verkündet. Da müsste es jetzt also „Schlag auf Schlag“ Aktionen, Maßnahmen, Konflikte mit Madrid geben?

Madrid hat immer noch den Polit-Autisten Mariano Rajoy, doch der hat KEINE stabile Regierung, weder seiner PP noch einer irgendwie gearteten Koalition unter seiner Führung. Er wird gegen die Nationalkatalanisten wie üblich die Gerichte einsetzen.

Es wäre eigentlich der Moment die nachgeordnete katalanische Autonomieregierung insgesamt wegen Iloyalität gegenüber dem spanischen Staat abzusetzen, vor Gericht zu stellen und Katalonien unter die zentrale Verwaltung Spaniens zu stellen. Die Frage ist, ob Madrid sich das getraut? Juristisch wäre dies auf Grund der eindeutigen, geltenden Gesetzeslage kein Problem!


Warum die Befragung des 9-N nicht legal sein kann:

30. September 2014

Die handelnden Parteien in diesem Separatismus-Konflikt, die spanische Zentralregierung (Gobierno de España) und die katalanische Autonomieregierung (Generalitat d’Catalunya) streiten sich um die Auslegung der spanischen Verfassung:

Spanische Verfassung vom 29.12.1978 und Änderung vom 27.08.1992 (Art. 13, Abs. 2)

Art. 1. (2) Das spanische Volk, von dem alle Staatsgewalt ausgeht, ist Träger der nationalen Souveränität.

Art. 2. Die Verfassung gründet sich auf die unauflösliche Einheit der spanischen Nation, gemeinsames und unteilbares Vaterland aller Spanier; sie anerkennt und gewährleistet das Recht auf Autonomie der Nationalitäten und Regionen, aus denen sie sich zusammensetzt, und auf die Solidarität zwischen ihnen.

Art. 8. (1) Die Streitkräfte, bestehend aus Heer, Flotte und Luftwaffe, haben die Aufgabe, die Souveränität und Unabhängigkeit Spaniens zu garantieren und seine territoriale Integrität und Verfassungsordnung zu verteidigen.

Art. 11. (2) Keinem gebürtigen Spanier darf seine Staatsangehörigkeit entzogen werden.

Art. 19. Die Spanier haben das Recht auf freie Wahl des Wohnsitzes und Freizügigkeit im nationalen Hoheitsgebiet.

Art. 30. (1) Die Spanier haben das Recht und die Pflicht, Spanien zu verteidigen.

Art. 31. (1) Alle tragen zur Bestreitung der öffentlichen Ausgaben bei, gemäß ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten und mittels eines gerechten und auf den Grundsätzen der Gleichheit und der Progression beruhenden Steuersystems, das in keinem Fall konfiskatorischen Charakter haben darf.
(2) Die öffentlichen Ausgaben nehmen eine gerechte Verteilung der öffentlichen Mittel vor; Planung und Ausführung erfolgen nach den Kriterien der Effizienz und Wirtschaftlichkeit.

Art. 161. (1) Das Verfassungsgericht ist für das gesamte Hoheitsgebiet Spaniens zuständig und besitzt Entscheidungsbefugnis in folgenden Fällen: 
a) Normenkontrollklagen gegen Gesetze und Rechtsnormen mit Gesetzesrang. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Rechtsnorm mit Gesetzesrang, die Gegenstand der Auslegung durch die Rechtsprechung war, ist auch für diese verbindlich, wenn auch das ergangene Urteil oder die ergangenen Urteile nicht die Rechtskraftwirkung verlieren. 
b) Verfassungsbeschwerden wegen der Verletzung der in Artikel 153, Absatz 2 dieser Verfassung enthaltenen Rechte und Freiheiten in den Fällen und Formen, die das Gesetz bestimmt; 
c) Organstreitigkeiten zwischen dem Staat und den Autonomen Gemeinschaften oder zwischen letzteren; 
d) in allen übrigen Materien, die die Verfassung oder ein Organgesetz dem Gericht zuweisen.
(2) Die Regierung kann die von den Organen der Autonomen Gemeinschaften verabschiedeten Bestimmungen und Beschlüsse vor dem Verfassungsgericht anfechten. Die Anfechtung führt zur vorübergehenden Aufhebung der betreffenden Bestimmung oder des betreffenden Beschlusses. Das Gericht muß diese aber innerhalb von fünf Monaten bestätigen oder endgültig aufheben.

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Die Auswahl der obigen Artikel der spanischen Verfassung sowie die Hervorhebungen wurde willkürlich durch mich vorgenommen. Es mag für beide Standpunkte noch weitere geben. Ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zur Erklärung der grundsätzlichen Problematik genügen mir diese jedoch.
Ich finde, von dieser Verfassung lässt sich legal keine Unabhängigkeit ableiten. Man ändert, oder man bricht sie! Das sind die zur Verfügung stehenden Alternativen. Alles andere sind Hütchenspielereien der Separatisten in Katalonien.