Die rückwirkende Anerkennung der Wahl des wegen zahlreicher Delikte im Zusammenhang mit dem gescheiterten Staatstreiches des 1-O 2017 der nationalkatalanistischen Separatisten zu einer Haftstrafe und Sperre der Ausübung öffentlicher und politischer Ämter von 13 Jahren verurteilten Oriol Junqueras Vies zum EU-Parlamentarier hatte in Spanien beträchtliche Irritationen ausgelöst.
Das Oberste Gericht Spaniens, TS hatte seine Freilassung zur ersten Sitzung des EU-Parlamentes am kommenden Montag, den 13. Januar 2020 abgelehnt und auch die Rechtmäßigkeit der Wahl eines verurteilten Delinquenten ins EU-Parlament bestritten:
„Wer sich an einem Wahlprozess als Kandidat beteiligt, während er gleichzeitig bereits vor Gericht steht, wird nicht rückwirkend immun, kann so nicht den Verlauf des Prozesses oder gar seine rückwirkende Immunität erlangen (sinngemäße Übersetzung, nicht wörtlich).
Zitat LA VANGUARDIA:
„…Este es el texto del comunicado de Sassoli: «Tras la sentencia del Tribunal de Justicia de la Unión Europea en el asunto C-502/19, Junqueras Vies, de 19 de diciembre de 2019, los mandatos del señor Junqueras i Vies, el señor Puigdemont i Casamajó y el señor Comín i Oliveres comenzaron el 2 de julio 2019 sobre la base de la declaración oficial de los resultados de las elecciones por parte de las autoridades españolas competentes…Sin embargo, teniendo en cuenta la decisión de la Junta Electoral Central de 3 de enero de 2020 y de conformidad con la decisión del Tribunal Supremo de 9 de enero de 2020, el mandato del Sr. Junqueras i Vies terminó con efecto el 3 de enero de 2020.
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https://www.lavanguardia.com/politica/20200110/472809662574/eurocamara-asume-decision-supremo-reconocer-junqueras-eurodiputado.html
Zwar seien Junqueras & Co. im Juli 2019 als Abgeordnete ins EU-Parlament gewählt worden mit den entsprechenden Rechten, dem Status und den Pflichten, dieser Status eines EU-Abgeordneten ende aber mit den Entscheidungenen des JEC vom 03. Januar 2020 zu diesem Termin und deren Bestätigung durch das TS vom 09. Januar 2020.
Der Präzendenzfall schien der Fall des französischen Rechtsextremen Jean-Marie LePen aus dem Jahre 2005 gewesen zu sein, der damals auf diesem Wege aus dem EU-Parlament ausgeschlossen worden war?
Damit scheint nun der Weg frei, in den Fällen Puigdemont, Cómin, ebenso zu verfahren?
Die Beiden sind seit Ende Dezember 2019 EU-Abgeordnete und Spaniens Justiz hat inzwischen deren Entlassung aus diesem Status von der EU gefordert. Eigentlich schwer vorstellbar, daß David Sassoli, EU-Parlamentspräsident, in deren Fall anders entscheiden könnte?
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https://www.elmundo.es/espana/2020/01/10/5e18b198fdddffa06b8b456e.html
Das EU-Parlament erkennt Oriol Junqueras Vies NICHT MEHR als EU-ABGEORDNETEN an:
https://www.elmundo.es/espana/2020/01/10/5e18b198fdddffa06b8b456e.html
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Oriol Junqueras Vies, ERC, bzw. sein Anwalt, wollen gegen diese Entscheidung gerichtlich vorgehen, denn im angeblichen „Unrechtsstaat Spanien“ kann man sich bekanntlich jahrelang durch alle Instanzen klagen…
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Inzwischen hat die EU Spanien geschäftsmäßig dazu aufgefordert einen Nachrücker für Oriol Junqueras Vies zu benennen und vorbei zu schicken! Vielleicht schafft der’s ja noch bis zur Eröffnung der neuen Legislaturperiode am kommenden Montag, den 13. Januar 2020?
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Der Jurist, Staatsanwalt, EU-Abgeordnete und Sprecher der spanischen Rechtspopulisten von VOX im EU-Parlament, der Katalane Jorge Buxadé hat in einem Brief an drei zuständige Stellen der EU darauf hingewiesen, daß die von der EU seit der Wahl vom 02. Juli 2019 offiziell als EU-Abgeordnete anerkannten CAT-SEP`s Junqueras, Puigdemont und Cómin gleichzeitig Abgeordnete im katalanischen Autonomieparlament gewesen seien, was sowohl nach Spanischem, also auch nach EU-Recht unzulässig sei! Wenn diese deshalb rückwirkend ihre EU-Gehälter für das letzte halbe Jahr nachbezahlt bekämen (von über 70.000 € pro Person ist die Rede!), seien diese Zahlungen folglich unrechtmäßig, also illegal und er würde entsprechende Anzeigen stellen wegen Veruntreung und Unterschlagung öffentlicher Gelder und Amtspflichtverletzung!
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https://www.greens-efa.eu/de/artikel/event/press-briefing-of-greens-efa-co-presidents/
PK u.A. über den Versuch der Aufnahme der CAT-SEP’s Puigdemont und Cómin in die Gruppe der Grünen-EFA (Freie Europäische Allianz) wo man offensichtlich nicht begeistert über die Zugänge ist: Der Stellvertreter P. Lamberts rät den CAT-SEP’s doch lieber zu ihren engsten belgischen Freunden, den Rechtsradikalen Separatisten der N-VA zu gehen! (ab min. 10:43!)
Interessant ist aber, daß der seit dem 3. Januar 2020 vom EU-Parlamentspräsidenten Sassoli aus dem EU-Parlament ganz offiziell entfernte Häftling Oriol Junqueras i Vies, ERC hier noch mit einem wohl 20 Jahre alten „Jugendfoto“ als Mitglied Spaniens(!) aufgeführt wird!
Hier eine Übersicht über Fraktionen und Gruppen des EU-Parlamentes, deren Größe und deren Herkunftsländer:
https://www.europarl.europa.eu/meps/de/search/table
https://www.greens-efa.eu/de/our-group/abgeordnete/
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte:
Anfrage Nr. 75147/17
María Carmen Forcadell i Lluis und andere gegen Spanien
lehnt die Klage der katalanischen Nationalisten ab!
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