Dem Europäischen Haftbefehl des Obersten Gerichts Spaniens wegen „sedición y malversación“, das heisst wegen Aufruhr und Unterschlagung, sei Folge zu leisten, da dies auch in Belgien strafbare Handlungen seien. Heute beriet, in erster Instanz und unter Ausschluss der Öffentlichkeit, das entsprechende Gremium in Brüssel.
Außerdem hat heute, das Oberste Gericht der EU die Bitte um Immunität von Carles Puigdemont wegen seiner Wahl ins EU-Parlament im vergangenen Mai endgültig abgelehnt, nachdem sein provisorischer Antrag bereits im Juli diesen Jahres verweigert wurde!
Mit der Forderung der Staatsanwaltschaft, Puigdemont an Spanien auszuliefern, ist natürlich noch keine endgültige Entscheidung gefallen. Darüber entscheidet das Gericht in möglicherweise mehreren Instanzen. Sein belgischer Anwalt blieb jedenfalls recht gelassen…
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Jetzt wissen wir, warum Puigdemonts belgischer Anwalt gelassen war. Er wusste anscheinend im Vorfeld, daß das Gericht seinem Antrag auf Verschiebung stattgeben würde?
Das Gericht hat heute Morgen jedenfalls die Entscheidung schlicht auf den 16. Dezember vertagt und zumindest eine weitere Verschiebung wäre zusätzlich möglich.
Der „failed state“ Belgien mauschelt halt gerne. So hieß es jetzt wieder „man müsse erst prüfen, ob Aufruhr und Unterschlagung in Belgien überhaupt strafbar seien.“ Der Richter wusste dies anscheinend nicht, sonst hätte er mit einem einfachen JA oder NEIN diese Frage beantworten können?
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Nachdem das belgische Gericht das Auslieferungsersuchen, den Europäischen Haftbefehl, erst einmal auf die gaaanz lange Bank geschoben hat und jetzt tatsächlich rund 8 Wochen darüber grübeln will, ob die Tatbestände „Aufruhr“ und „Unterschlagung“ in Belgien existieren und strafbar seien! Die kommissarische spanische Vize-Präsidentin droht Belgien schon einmal mit nicht näher benannten Konsequenzen. Wie beim letzten Mal halt, eigentlich wie immer in Belgien…
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