Man sollte eigentlich annehmen, daß in einer gesetzlichen Vereinbarung zwischen 28 demokratischen Rechtsstaaten der EU über die gegenseitige Auslieferung von des Verbrechens verdächtigten Individuen ein klares „procedere“ zu Stande käme? Weit gefehlt, dem ist nicht so!
Dieses juristische Vehikel wurde 2005 eingeführt und pendelte sich bis 2008 auf etwa 15.000 Anträge pro Jahr ein. Aber irgendwie funktionierte er nicht?
Im Einführungsjahr 2005 hatten gar nur 836/6.894 oder 12% Erfolg!
In 2009 waren 4.431/15.827 erfolgreich, also immerhin 28%, mehr als das Doppelte.
2010 hatten 4293/13.891 Erfolg. Das waren 31%.
2011 wurden 3.153/9.784 oder 32% ausgeliefert.
2016, im letzten Jahr über das Zahlen vorliegen, waren es 5.812/16.336 oder 35%.
Das europäische Recht harmonisiert in diesem Punkt unter den Mitgliedstaaten der EU also maximal zu einem guten Drittel. Woran liegt das genau und ist ein solches juristisch-exekutives Instrument unter solchen Bedingungen mehr als Glückspiel?
Die Zahl von nur einem Drittel erfüllter Auslieferungsanträge bezieht sich als Durchschnitt auf die gesamte EU. Im Einzelfall sind EU Staaten „viel krasser“!
An der Spitze stehen einmal mehr die üblichen Verdächtigen neben dem westeuropäischen“failed state“ Belgien, der 660 Europäische Haftbefehle ausstellte und selbst keinen einzigen „Euroorden“, also 660/0(!) Prozent, erfüllte, die Ungarn mit 948/0(!!) und Italien mit 1.768/0(!!!).
Daß die mutmaßlichen nationalkatalanischen, des Staatsstreichs gegen Spanien Verdächtigten Flüchtlinge also gerade nach Belgien flohen, dürfte mehr mit diesem Umstand, als mit dem Sitz der EU zu tun haben, die in diesem Punkt stets klar und ablehnend blieb.
Die Grafiken im verlinkten ABC-Artikel sind ohne spanische Sprachkenntnisse klar verständlich, so daß ich darauf verweise und hier nur einige wenige Beispiele getrennt aufführe:
Dänemark = 83/140 = 59%
Deutschland = 1.358/2.421 = 56%
Frankreich = 367/1.306 = 28%
Spanien = 201/730 = 27%
UK = 162/348 = 46%
Diese Zahlen, beziehungsweise die Nichtauslieferung von Flüchtlingen im Einzelfall, scheinen deshalb viel weniger eine Verurteilung z.B. der spanischen Justiz auszudrücken, wie die nationalkatalanistisch-rassistischen Separatisten dies gerne propagandistisch tun, sondern mit einer generellen Schwäche dieses Europäischen Haftbefehls zu tun zu haben?
Es wird im Artikel darüber spekuliert, ob es im Herbst nach vorraussichtlichen Urteilen im laufenden Verfahren, im Verurteilungsfall erneut zu Europäischen Haftbefehlen kommen wird. Bleibt abzuwarten, wie z.B. die „Musterdemokratie“ Belgien mit spanischen Urteilen umzugehen gedenkt?
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https://www.abc.es/espana/abci-solo-cada-tres-euroordenes-saldan-entrega-reclamado-201907210159_noticia.html