Wie von schon mir vermutet, sind die „Gelbwesten“-Proteste mittlerweile von Frankreich in den französisch-sprachigen Teil Belgiens, die Wallonie und nach Brüssel übergesprungen?
Erste gewaltsame Demos in Brüssel wurden mit Tränengas und Wasserwerfer aufgelöst. Aber auch bei den Gewaltorgien des gestrigen Sonntags in Paris hatten Akteure große belgische Flaggen vor den TV-Cameras geschwenkt. Der neoliberale französische Präsident Emmanuel Macron und sein ebenfalls liberal-konservativer belgischer Kollege Charles Michel werden sich spätestens bei den Europawahlen im Mai 2019 mit den Folgen, Reaktionen und Antworten ihrer Regierungen auf diese Proteste konfrontiert sehen!
In Paris wird schon laut über die Verhängung des Ausnahmezustandes, wie nach den Anschlägen von Paris, u.a. auf das BATACLAN verhängt, nachgedacht. Wenn man sich vor Augen führt, daß ein paar hundert Gewalttäter, deren politischer Hintergrund anscheinend Rechtsradikal ist, die man ein paar Stunden erstaunlich unbehelligt bei ihren Gewaltorgien agieren lässt, die Regierung eines der wichtigsten EU-Staaten möglicherweise zur für sie sehr praktischen und bequemen Verhängung der Ausnahmezustandes mit der Einschränkung demokratischer Rechte und Freiheiten für ihre Bürger greifen lässt, sozusagen „den Poroschenko macht“, dann bekommen wir bald ukrainische Verhältnisse in Westeuropa, zum Kotzen…
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Auslöser der „Gelbwesten“-Demos, die anscheinend schon den Sprung vom nationalen zum supranationalen Event geschafft haben, sind angeblich die Steuererhöhungen, die ab 01.01.2019 auf Kraftstoffe in Frankreich geplant sind.
In Belgien sind die Benzin und Diesel sogar noch teurer als in Frankreich und dies kann nur vom Steueranteil kommen.
Ich schlage der EU deshalb vor, um EU-weite Transparenz in dieser Frage zu erreichen, an den Zapfsäulen den Netto-Kraftstoffpreis und zusätzlich die darauf erhobenen Steuern getrennt auszuweisen, denn Tankstellen dürfen kein „wünsch dir was“ für Finanzminister sein, oder?
Diesen schon bezahlten Kraftstoff-Steueranteil sollten die Steuerzahler mit den von ihnen erhobenen Steuern beim Lohn-, bzw. Einkommenssteuer-Antrag verrechnen dürfen, wäre doch gerecht?
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