Offenbar ist das Austragen von implantierten Kindern fremder Eltern in der von Armut geplagten Ukraine zunehmend ein lohnendes Geschäft, zumal dieses Verfahren in der Ukraine völlig legal ist.
Jetzt aber sitzen mindestens 20 spanische Elternpaare mit ihren zur Zeit staatenlosen Kindern teils seit Monaten in der Ukraine fest. Was ist geschehen?
Schon am 5. Juli hatte die spanische Botschaft in der Ukraine offiziell interessierte spanische Eltern vor diesem Verfahren in der Ukraine gewarnt, mit der Begründung, es würde an Transparenz und Garantien zwischen allen Beteiligten fehlen. Spanische Behörden können keine Verantwortung für Versprechen und Zusagen von privaten Agenturen übernehmen, die außerhalb Spaniens Aktivitäten betrieben die nicht vom spanischen Recht gedeckt seien.
Dies wurde aber die ganze Zeit problemlos genau so betrieben. Mündlich wurde den Agenturen und interessierten Eltern am 27. Juni bei einem Treffen mitgeteilt, es läge am neuen Europäischen Datenschutzgesetz, das Ende Mai in Kraft getreten sei.
Bisher genügte es, wenn dem anwesenden Vater im Konsulat eine DNA-Probe entnommen wurde, an ein Labor in Spanien geschickt, dort ausgewertet, seine Verwandtschaft mit dem Neugeborenen sich darin bestätigte und das positive Ergebnis an die spanische Botschaft in Kiew zurückgemeldet wurde. Darauf wurde das Kind offiziell als Spanier/in registriert, beim Vater in den Pass eingetragen und die Eltern konnten mit ihm nach Spanien zurückkehren, wo die spanische Mutter dann ihr eigenes, von einer Ukrainerin ausgetragenes Kind, adoptieren musste, denn Spanien erkennt nur als Mutter an, wer das Kind geboren hat!
Das Konsulat behauptet nun, diese DNA-Probe seien sensible Daten und nach neuem Europäischen Recht verboten?
So etwas könne man zumindest nicht bei laufenden Verfahren ändern wird nun kritisiert, in der Ukraine sitzen rund 20 Elterpaare mit ihren geborenen, offiziell STAATENLOSEN NACHKOMMEN fest. Sollten die Kinder noch nicht geboren sein und die Leihmutter die Schwangerschaft abbrechen wollen, hätten die Eltern keine legale Verbindung zu dem Ungeborenen!
Das Konsulat sagte den Eltern, sie müssten den DNA-Test bei Vertragslabors in Spanien selber realisieren lassen, geben dem Neugeborenen Kind aber keine spanische Legalität, lassen es also auch nicht zum Zwecke des DNA-Tests einreisen nach Spanien.
Jetzt beantragen die ersten Eltern für ihr Kind einen ukrainischen Pass, was die ukrainischen Behörden wohl akzeptieren, obwohl beide Eltern Ausländer sind? Mit diesem Pass können die Kinder ohne Visum in die EU einreisen. Dort muss dann die Vaterschaft des spanischen Vaters gerichtlich anerkannt werden und das Kind von seiner genetischen Mutter adoptiert werden, ein teures Verfahren, das rund zwei Jahre dauern könne!
Die Ukraine sei nach den USA das Land mit den meisten Leihmüttern, ein steigendes Geschäftsmodell. In der Ukraine kann dieser ganze Prozess zwischen 35.000 und 45.000 €uro kosten, in den USA oder Kanada leicht das Doppelte! Die Leihmutter bekommt in der Ukraine etwa 20.000 €uro, was zwar für die Verhältnisse im Land viel Geld ist, etwa gleich viel kassieren aber die Agenturen und Vermittler.
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