Die ganze Verteidigung des „Puigdemont go!“ basierte auf den Besonderheiten des belgischen Rechtes, einen europäischen Haftbefehl, der im Prinzip zur Vereinfachung, zur Beschleunigung einer Auslieferung zwischen europäischen Vertragsstaaten dienen soll, nach belgischem Recht zu zerpflücken und zu verzögern.
Zwar soll am 14. Dezember über Spaniens Auslieferungsbegehren entschieden werden, aber dies ist nur graue Theorie, denn es gibt noch zwei weitere belgische Einspruchsinstanzen und dazu die Möglichkeit vor den europäischen Gerichtshof zu ziehen. Dies bietet ETA-erfahrenen, flämisch-separatistischen, belgischen Anwälten die Instrumente, das Verfahren um mindestens ein Jahr in die Länge zu ziehen, nach dem Motto „Ende offen!“
Man fragt sich, welchen Sinn solch ein europäischer Haftbefehl überhaupt macht, wenn es keine verbindlichen Spielregeln, keine gemeinsame Vertragsgrundlagen gibt?
Wen interessiert es, ob Belgien von den 5 darin aufgeführten Punkten nur 4 anerkennt, weil der 5. bereits in einem der anderen 4 enthalten sei und in der aufgeführten Form so IN BELGIEN nicht strafbar sei? Es bestünde so die Gefahr belgischer Einflussnahme auf spanisches Recht!
Nun also gibt es keine Haftbefehle mehr gegen Puigdemont, sowie die abgesetzten Ex-AutonomieministerAntonio Comín, Lluís Puig, Meritxell Serret und Clara Ponsatí! Der Richter Pablo Llarena des Obersten Gerichtes, TS argumentierte, die Lage habe sich seit Ausstellung des europäischen Haftbefehls am 03. November, vor über einem Monat also, geändert. Durch Puigdemonts Kandidatur zu den vorgezogenen Neuwahlen am 21-D sei seine Absicht erkennbar nach Spanien zurückzukehren! Die spanischen Haftbefehle bleiben aber unverändert bestehen, ebenso wie sie bei ihren Kollegen in Spanien zur Anwendung kamen. Es besteht also die konkrete Gefahr einer Festnahme bei der Rückkehr der Fünf nach Spanien!
Was bedeutet diese Wendung? Zunächst ist Belgien raus! Auch seine Anwälte, die angeblich in dem Monat schon über 500.000 €uro Gebühren kassiert hätten, bei Stundensätzen um die 1.000 €uro, wären einen einträglichen Cash-Ochsen wieder los!
Puigdemonts Wahlkampf war auf das Exil in Brüssel aufgebaut. Jetzt kann er nach Spanien kommen, wenn er sich traut? Er kann hier Wahlkämpfen und seine Autonomiepräsidentschaft beanspruchen, wenn ihm das Wahlergebnis nicht gefällt. Jetzt sind die Würfel neu gefallen. Was kommt als Nächstes in diesem Klamaukstück?
Etwa dieses? Belgien kann nun seinerseits gegen die Rücknahme des europäischen Haftbefehles durch Spanien Widerspruch einlegen! Ich fass‘ es nicht…
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Kleine Nachbemerkung zum Europäischen Haftbefehl. Es hatte mich doch sehr gewundert, daß diese geplante Erleichterung der Auslieferung zugleich ein Instrument der Einwirkung von EU-Staaten in andere EU-Staaten darstellt. Es scheint aber so zu sein und zwar mit wachsender Tendenz, was anscheinend zu geringerer Effizienz des EUHb führt? Das letzte mir erreichbare Jahresergebnis war von 2014:
ausgestellte EUHb = 14.700.
Ermittelte, bzw. Festgenommene = 9.660,
Ausgelieferte, an andere EU-Staaten Überstellte = 5.480!
Erfolgsquote = 37%, nur ein gutes Drittel!
Dies ist zudem kein Ausreisser, sondern eine klare Tendenz!
https://e-justice.europa.eu/content_european_arrest_warrant-90-de.do
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