Unsere Verteidigungsministerin kann aufatmen: Ihre stark fehlerhaltige Doktorarbeit sei keine böse Absicht, keine Täuschung gewesen, stellte der Senat der Medizinischen Hochschule Hannover nach einer halbjährigen Prüfung der 61-Seiten-Arbeit in einer split-decision mit 7:1 für UvdL fest. Die Prüfung erfolgte selbstverständlich
„sorgfältig, objektiv, ergebnisoffen und ohne Ansehen der Person.
„Das Muster der Plagiate spreche nicht für eine Täuschungsabsicht“
Es waren Plagiate. Sie wurden nicht absichtlich auf angeblich 27 von 62 Seiten erzeugt. Also war es wohl Unvermögen?
„…Der Berliner Juraprofessor Gerhard Dannemann, VroniPlag Wiki: „Die Kommission hat nicht alle der von VroniPlag Wiki beanstandeten Textpassagen als Plagiat anerkannt, damit habe ich kein Problem. Aber dass 32 anerkannte Plagiate auf 62 Seiten Doktorarbeit kein Fehlverhalten sein sollen, kann ich nicht nachvollziehen…“ (Zitat: SPON)
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in folgendem Link zu den Nachdenkseiten unter „Hinweise des Tages“ den sehr lesenswerten Artikel 13 aufrufen, mit Hintergründen, u.a. zur Beziehung UvdL zur MHH:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=32025#h13
in folgendem Link zu den Nachdenkseiten unter „Hinweise des Tages“ den sehr lesenswerten Artikel 13 aufrufen, mit Hintergründen, u.a. zur Beziehung UvdL zur MHH:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=32025#h13
Unvermögen der „Prüfungskommission” (oder ein Maulkorb gar, viel ein selbstverhängter) oder der UvdL?
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Vielleicht hat sie der MHH mit dem Einsatz der Bundeswehr gedroht?
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*chchch* :lol:
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